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Umsatzsteuervoranmeldung &
Jahreserklärung sicher abwickeln

Fristen versäumt? Registrierungspflichten unklar? Wir übernehmen Ihre Umsatzsteuervoranmeldung, Jahreserklärung und alle steuerlichen Meldepflichten – pünktlich, korrekt und revisionssicher.

Vorteile bei TACS-Partner?

Fristen im Blick
Kein Verspätungszuschlag
Alles aus einer Hand
Voranmeldung & Jahreserklärung
Rechtssicher
Zertifizierte Steuerberater
Persönliche Beratung
Direkter Ansprechpartner

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Umsatzsteuerliche Pflichten im Überblick


Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer regelmäßig an das Finanzamt zu melden. Was dabei zu beachten ist, erklären wir Ihnen klar und verständlich.

Umsatzsteuervoranmeldung
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist eine regelmäßige Meldung Ihrer Umsatz- und Vorsteuerbeträge an das Finanzamt – monatlich oder vierteljährlich, abhängig von Ihrem Vorjahresumsatz.

Umsatzsteuerjahreserklärung
Die Jahreserklärung fasst alle Voranmeldungen eines Jahres zusammen und wird einmal jährlich beim Finanzamt eingereicht. Sie gleicht Differenzen aus und ist Pflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.

Fälligkeit & Steueranmeldung
Umsatzsteuer ist am 10. des Folgemonats fällig. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabefrist um einen Monat – wir beantragen diese für Sie automatisch.

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Lernen Sie TACS-Partner näher kennen und erfahren Sie, wie wir Unternehmen und Privatpersonen mit fachkundiger Beratung, klaren Lösungen und persönlichem Engagement unterstützen.

 

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Wichtige Fristen auf einen Blick

Meldung Frist
Monatliche UStVA (ohne Verlängerung) 10. des Folgemonats
Monatliche UStVA (mit Verlängerung) 10. des übernächsten Monats
Vierteljährl. UStVA (Q1) 10. April
Vierteljährl. UStVA (Q2) 10. Juli
Vierteljährl. UStVA (Q3) 10. Oktober
Vierteljährl. UStVA (Q4) 10. Januar
Umsatzsteuerjahreserklärung 31. Juli des Folgejahres

* Mit Steuerberater: Fristverlängerung bis Februar des übernächsten Jahres möglich. Alle Angaben ohne Gewähr – individuelle Beratung empfohlen.

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Sie überlegen, ob eine Holdingstruktur zu Ihrer unternehmerischen Situation passt? TACS-Partner in Moers begleitet Sie mit klarer, verständlicher und individueller Beratung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin – wir freuen uns auf den Austausch.

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Wer muss wann anmelden

Zahllast Vorjahr Rhythmus Frist Hinweis
Über 7.500 € Monatlich 10. des Folgemonats Dauerfristverlängerung möglich
1.000 – 7.500 € Vierteljährlich 10. des Folgemonats Antrag auf monatl. Abgabe möglich
Unter 1.000 € Keine Voranmeldung Nur Jahreserklärung Finanzamt kann Pflicht anordnen
Neugründung Monatlich 10. des Folgemonats Pflicht in den ersten 2 Jahren
Achtung: Bei verspäteter Abgabe erhebt das Finanzamt Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der Steuerschuld, mindestens 25 € pro Monat.

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Was wir für Sie übernehmen

01
Umsatzsteuerregistrierung
Wir beantragen Ihre Steuernummer, registrieren Sie als umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer und richten die elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt ein.
02
Laufende Voranmeldungen
Monatliche oder vierteljährliche Erstellung und fristgerechte elektronische Übermittlung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen via ELSTER.
03
Jahreserklärung
Vollständige Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung inkl. Abstimmung mit den geleisteten Vorauszahlungen und Prüfung auf Erstattungsansprüche.
04
Dauerfristverlängerung
Wir beantragen automatisch die Dauerfristverlängerung für Sie – damit gewinnen Sie wertvolle Zeit und vermeiden unnötigen Zeitdruck.
05
Fristenmonitoring
Unser Kanzlei-System überwacht alle relevanten Steuerfristen und erinnert Sie rechtzeitig – kein Termin wird mehr übersehen.
06
Finanzamtkorrespondenz
Anfragen, Prüfungen, Einsprüche: Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt und vertreten Ihre Interessen professionell.

Ihre Fragen zur Umsatzsteuer

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Die UStVA ist eine regelmäßige Meldung, in der Sie Ihre vereinnahmte Umsatzsteuer und geltend gemachte Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt abrechnen. Die Differenz ist zu zahlen oder wird erstattet.

Wann ist die monatliche UStVA fällig?

Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ist grundsätzlich am 10. des Folgemonats fällig. Mit einer Dauerfristverlängerung verlängert sich diese Frist um einen Monat.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Steuerschuld erheben. Zudem entstehen Säumniszuschläge auf nicht rechtzeitig gezahlte Steuerbeträge (1 % pro Monat).

Was ist der Unterschied zwischen monatlicher UStVA und Jahreserklärung?

Die Voranmeldung ist eine unterjährige Vorauszahlung. Die Jahreserklärung ist die endgültige Abrechnung für das gesamte Kalenderjahr und kann zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen.

Wie beantrage ich die Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung muss gesondert beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Als Ihr Steuerberater erledigen wir das für Sie – in der Regel dauerhaft, bis Sie ihn widerrufen.

Wann muss ich mich umsatzsteuerlich registrieren lassen?

Sobald Sie eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen und die Kleinunternehmergrenze überschreiten oder freiwillig auf diese verzichten, sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt umsatzsteuerlich zu registrieren.

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Sie denken über die Gründung einer Holding nach – oder möchten wissen, ob eine Holdingstruktur für Ihre Situation sinnvoll ist? TACS-Partner in Moers berät Sie kompetent, transparent und individuell. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin – wir freuen uns auf das Gespräch.

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