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Offene Handelsgesellschaft Vorteile: Tipps, Infos & Hinweiße

Eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist eine spezielle Form der Personengesellschaft, die für den Betrieb eines Handelsgewerbes gedacht ist. Dabei schließen sich mindestens zwei Personen zusammen, um gemeinsam ein Unternehmen zu führen. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die OHG eignet sich besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen, bei denen die Gesellschafter eng zusammenarbeiten und keine festen Kapitalvorgaben bestehen.​

Merkmale der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Unbeschränkte Haftung

In einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) tragen die Gesellschafter die volle finanzielle Verantwortung. Sie haften nicht nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, sondern auch persönlich mit ihrem Privatvermögen für sämtliche Verbindlichkeiten. Falls die OHG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Gläubiger das Recht, sowohl auf das Gesellschaftsvermögen als auch auf das persönliche Eigentum der Gesellschafter zuzugreifen.

Kein Mindestkapital erforderlich

Während bei einer GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro vorgeschrieben ist, gibt es bei der OHG keine gesetzliche Vorgabe für eine Mindesteinlage. Dadurch ist die Gründung besonders für Unternehmer attraktiv, die mit geringen finanziellen Mitteln starten möchten. Die Höhe des Kapitals kann individuell festgelegt werden, was eine hohe Flexibilität bietet.

Freie Vertragsgestaltung

Für die Gründung einer OHG ist kein notarieller Vertrag notwendig. Zwar ist ein Gesellschaftsvertrag unerlässlich, um Regelungen zur Zusammenarbeit, zur Verteilung von Gewinnen und Verlusten sowie zu Rechten und Pflichten der Gesellschafter festzuhalten, doch gibt es keine zwingenden Formvorschriften. Rein theoretisch könnte die Vereinbarung sogar mündlich getroffen werden – aus rechtlicher Sicht ist jedoch eine schriftliche Fixierung ratsam, um mögliche Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Gemeinsame Unternehmensführung

Die Leitung der OHG obliegt grundsätzlich allen Gesellschaftern gemeinsam. Jeder Beteiligte ist berechtigt und verpflichtet, aktiv an geschäftlichen Entscheidungen mitzuwirken. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, in denen oft externe Geschäftsführer eingesetzt werden, übernehmen hier die Gesellschafter selbst die operative Führung. Allerdings kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, dass bestimmte Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind oder spezifische Aufgabenbereiche übernehmen.

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Aufgabenteilung in der OHG

Gemeinsame Verantwortung für Entscheidungen

Alle Gesellschafter haben grundsätzlich das Recht, geschäftliche Entscheidungen zu treffen und die OHG nach außen zu repräsentieren. Dies bedeutet, dass jeder Mitinhaber berechtigt ist, im Namen des Unternehmens zu handeln. Allerdings kann vertraglich geregelt werden, dass nur bestimmte Gesellschafter über Geschäftsführungs- oder Vertretungsbefugnisse verfügen.

Sinnvolle Aufgabenverteilung

Eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten trägt dazu bei, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Beispielsweise kann sich ein Gesellschafter auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte konzentrieren, während ein anderer die operativen Abläufe steuert. Die Aufgabenteilung sollte sich an den individuellen Fähigkeiten und Fachkenntnissen der Beteiligten orientieren, um das Unternehmen optimal zu führen.

Haftung unabhängig von Zuständigkeiten

Obwohl verschiedene Aufgabenbereiche definiert werden können, sind alle Gesellschafter gleichermaßen für die finanziellen Verpflichtungen der OHG verantwortlich. Selbst wenn jemand nicht aktiv in die Geschäftsführung involviert ist, bleibt die persönliche Haftung für das gesamte Unternehmen bestehen. Eine sorgfältige Abstimmung der Zuständigkeiten kann dazu beitragen, Risiken zu reduzieren und interne Abläufe klar zu strukturieren.

Vorteile der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Leichter Gründungsprozess

Da keine festen Kapitaleinlagen vorgeschrieben sind, lässt sich eine OHG unkompliziert und ohne hohe finanzielle Hürden ins Leben rufen.

Hohe Gestaltungsfreiheit

Die Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern kann individuell geregelt werden, sodass unternehmerische Entscheidungen flexibel und ohne aufwendige Abstimmungsprozesse getroffen werden können.

Ungebundenes Startkapital

Ohne verpflichtendes Mindestkapital bleibt den Gesellschaftern mehr finanzielle Freiheit bei der Unternehmensführung und -entwicklung.

Persönliche Verantwortung und Engagement

Durch die direkte Beteiligung und persönliche Haftung haben die Gesellschafter ein starkes Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, was oft zu einem höheren Einsatz und einer besseren Geschäftsführung führt.

Auflösung der OHG

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) kann aus verschiedenen Gründen beendet werden. Ist im Gesellschaftsvertrag eine feste Laufzeit festgelegt, endet die Gesellschaft automatisch mit deren Ablauf. Darüber hinaus kann die Auflösung durch einen gemeinsamen Beschluss der Gesellschafter erfolgen. Auch externe Faktoren wie gerichtliche Entscheidungen oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter können das Ende der OHG herbeiführen.

Nachteile der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Unbegrenztes finanzielles Risiko

Alle Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der OHG. Sollte das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Gläubiger nicht nur auf das Gesellschaftsvermögen, sondern auch auf das persönliche Eigentum der Gesellschafter zugreifen.

Erschwerte Kapitalbeschaffung

Da eine OHG keine Unternehmensanteile veräußern kann, gestaltet sich die Aufnahme neuer finanzieller Mittel oft schwierig. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften fehlt die Möglichkeit, Investoren durch eine Beteiligung am Unternehmen zu gewinnen.

Mögliche Konflikte in der Geschäftsführung

Da alle Gesellschafter in der Regel ein Mitspracherecht haben, können unterschiedliche Meinungen oder Interessen zu Unstimmigkeiten führen. Ohne klare Absprachen und geregelte Entscheidungsprozesse kann dies die Effizienz des Unternehmens beeinträchtigen.

Eingeschränkte Kreditwürdigkeit

Banken gewähren Kredite oft zögerlicher, da es keine haftungsbeschränkten Anteile gibt. Das bedeutet, dass die persönliche Bonität der Gesellschafter eine entscheidende Rolle bei der Kreditvergabe spielt und unter Umständen höhere Sicherheiten verlangt werden.

Fazit wann lohnt sich eine OHG und wann nicht?

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine attraktive Rechtsform für Unternehmer, die gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten, ohne dabei ein Mindestkapital aufbringen zu müssen. Sie zeichnet sich durch ihre einfache Gründung und die hohe Flexibilität in der Geschäftsführung aus. Alle Gesellschafter sind gleichberechtigt und können Entscheidungen direkt und ohne aufwendige Abstimmungsprozesse treffen. Diese Struktur fördert eine enge Zusammenarbeit und ermöglicht schnelle Reaktionen auf wirtschaftliche Entwicklungen. Allerdings bringt die OHG auch erhebliche Risiken mit sich, da alle Gesellschafter persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Das bedeutet, dass sie im Falle von Schulden oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht nur das Gesellschaftsvermögen, sondern auch ihr eigenes Vermögen einsetzen müssen. Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte sich eher für eine haftungsbeschränkte Unternehmensform wie die GmbH oder UG entscheiden. Ein weiterer Nachteil der OHG ist die eingeschränkte Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung. Da keine Unternehmensanteile verkauft werden können, gestaltet sich die Aufnahme von Investoren schwierig. Zudem haben Banken oft höhere Anforderungen an die Kreditvergabe, da keine klare Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen besteht. Unternehmen, die auf größere Fremdfinanzierung angewiesen sind, finden daher in einer Kapitalgesellschaft meist bessere Bedingungen. Die OHG eignet sich besonders für Geschäftspartner, die eine enge Zusammenarbeit auf Augenhöhe anstreben und bereit sind, das unternehmerische Risiko gemeinsam zu tragen. Sie ist ideal für kleinere und mittelständische Unternehmen, die keine externe Finanzierung benötigen und von einer flexiblen Unternehmensführung profitieren möchten. Wer jedoch Haftungsrisiken minimieren oder Investoren ins Boot holen will, sollte Alternativen wie die GmbH oder AG in Betracht ziehen. Die Entscheidung für oder gegen eine OHG sollte daher gut überlegt und auf die individuellen Ziele und Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt sein.

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